Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zum Umgang mit deutschen IS-Kämpfern
Stuttgart (ots) - Wer Verbrechen begeht, muss verurteilt werden. Das sollte internationaler Standard sein. In Syrien wird jedoch kein Recht gesprochen, das diesen Namen verdient. Verbrecher in den Ländern anzuklagen, deren Staatsbürgerschaft sie besitzen, ist ein überlegenswerter Weg, auch wenn der steinig ist. Es braucht einen dringenden Tatverdacht. Und einen ...